Steuern & Gebühren: Gemeinde Allmannsweiler

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Aktuelle Steuern- und Gebührensätze der Gemeinde Allmannsweiler

Nachstehend die Übersicht der Grundsteuerhebesätze, der Wasser- und Abwassergebühren, der Hundesteuer, Informationen zu den Ausweisgebühren und sonstige Gebühren.

Grundsteuerhebesätze

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v.H.
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. der Steuermessbeträge
  • für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge

Wasser- und Abwassergebühren

  • Schmutzwassergebühr: 2,65 Euro/m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,30 Euro/m²
  • Klärgebühr - Schmutzwasser: 1,65 Euro/m³
  • Klärgebühr - Niederschlagswasser: 0,22 Euro/m²
  • Wasserzins inkl. 7 % Mwst.: 1,50 Euro/m³

Zusammen: 6,32 Euro

Hundesteuer

  • 1. Hund: 45,00 Euro
  • 2. Hund: 90,00 Euro
  • Kampfhunde: 500,00 Euro

Ausweisgebühren

Kinderreisepass gibt es seit 01.01.2024 nicht mehr
Erster Ausweis ab der Geburt eines Kindes ist ein Personalausweis oder ein Reisepass. Gültigkeit 6 Jahre. Es ist ein biometrisches Bild des Kindes, sowie die Größe und Augenfarbe erforderlich. Das Kind kann ab dem 6., muss aber ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben und die Fingerabdrücke sind ab dem 10. Lebensjahr notwendig.

Gebühr: 22,80 EUR, Personalausweis
               37,50 Euro, Reisepass

Personalausweis
Zur Erstellung ist ein biometrisches Bild erforderlich. Der neue Personalausweis wird mit Ihrem digitalen Fingerabdruck versehen.

  • Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern unter 24 Jahren:
    22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
  • Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
    37,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung des Ausweises vorzulegen:Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller muss den Ausweis persönlich beantragen.

Reisepässe

         Die Gültigkeit von Reisepässen für unter 24-jährige beträgt 6 Jahre.
         Gebühr: 37,50 Euro

         Die Gültigkeit von Reisepässen für über 24-jährige beträgt 10 Jahre.
         Gebühr: 70,00 Euro

Der neue Reisepass wird mit Ihrem digitalen Fingerabdruck versehen. Ein biometrisches Bild ist erforderlich.

Vorläufige Reisepässe dürfen nur beantragt werden, wenn eine Expresszustellung (innerhalb 48 Stunden) wg. Reiseantritt nicht möglich ist. Die Eintragung von Kindern, in den elterlichen Pässen, ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

Sonstige Gebühren

  • Kfz-Abmeldung: 20,00 Euro
  • Führerscheinantrag: 5,10 Euro
  • Gewerbean- oder Abmeldung: 10,00 Euro
  • Grundbuchauszug: einfach 10,00 Euro, beglaubigt 20,00 Euro, erhalten Sie im Bürgermeisteramt
  • Führungszeugnis: 13,00 Euro

Weitere Gebühren auf Anfrage!