Neubürgerinform­ationen: Gemeinde Allmannsweiler

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Anmeldung

Anmelden müssen Sie sich bei uns im Rathaus. Mitzubringen sind Personalausweis und/oder Pass; Geburtsurkunde oder Familienstammbuch. Durch die Anmeldung werden Sie automatisch bei Ihrer bisherigen Gemeinde abgemeldet. Ebenso werden Sie in das Wählerverzeichnis Allmannsweiler eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen. Sollten Sie in eine Mietwohnung ziehen, benötigen Sie eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung. Diese können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen. Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Ummeldung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, genügt uns die neue Anschrift. Die neue Adresse muss in Ihren Ausweis und/oder Pass eingetragen werden. Die Frist für An,- und Ummeldung beträgt eine Woche! Kosten fallen keine an.

An– und Abmeldung Hund

Ihren Hund melden Sie im Rathaus an oder ab. Dazu erhalten Sie von uns ein Formular (Download unter Bürgerservice>Formulare möglich) das Sie uns ausgefüllt wieder abgeben. Vergessen Sie nicht Ihren Hund bei der „alten“ Gemeinde abzumelden. Dies geschieht nicht automatisch!

Gebühren:

  • 1. Hund: 45,00 Euro
  • 2. Hund: 90,00 Euro
  • Kampfhund: 500,00 Euro

An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen

Ihr Fahrzeug melden Sie bei der Zulassungsstelle beim Landratsamt Biberach, Rollinstraße 9 in 88400 Biberach an.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle

  • Montag: 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Dienstag: 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Abmelden können Sie Ihr Fahrzeug auch im Rathaus. Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Sonstige Meldungen

Gas - Strom - Wasser - Fernwärme
Wenn Sie umziehen, ist es Ihre Aufgabe, den zuständigen Versorgungsunternehmen rechtzeitig Ihren Auszug aus der alten Wohnung beziehungsweise Einzug in die neue Wohnung mitzuteilen und den Versorgungsvertrag für Ihre alte Wohnung fristgerecht zu kündigen.

Mülltonne

Sollten Sie aus dem Landkreis Biberach zu uns ziehen, nehmen Sie bitte Ihre bestehende Mülltonne mit nach Allmannsweiler. Ihre neue Adresse wird mit der Anmeldung an das Landratsamt mitgeteilt.  Möchten Sie den Müll in einen bestehenden Müllverband (z.B. Vermieter) entsorgen, ist ein entsprechender Hinweis bei Ihrer Anmeldung erforderlich. Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, melden Sie dort Ihre Mülltonne ab bzw. geben diese an einer zuständigen Stelle zurück. Sie erhalten von uns bei der Anmeldung entsprechende Formulare für neue Mülltonnen (Restmüll, blaue Tonne). Die Tonne/n können Sie sich kostenlos zusenden lassen oder bei einem Recyclingzentrum z.B. in Bad Buchau (5 Km) selber abholen. Den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises erreichen Sie unter der Nummer Telefonnummer: 07351 52-6817 oder E-Mail: awb(@)biberach.de

Gewerbean-, um– und abmeldung

Ihr Gewerbe melden Sie im Rathaus an, um oder ab. Auch Um– und Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei einer Änderung, Erweiterung, Kürzung Ihrer Unternehmertätigkeit muss eine Ummeldung erfolgen. Gebühr jeweils 10,00 Euro.