Lebenslagen: Gemeinde Allmannsweiler

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Steuerliche Aspekte

Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Beispielsweise können für Sie in Betracht kommen:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer

Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es entscheidet auch, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.

Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine Zuordnung ist nur im Einzelfall unter Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 25.09.2018 freigegeben.