am Federsee
Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen (Pkw)
- im Linienverkehr oder
- im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 48 (FeV) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Leistungen
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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
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Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
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Unternehmenskarte
Unternehmenskarte
Freigabevermerk
21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg