am Federsee
Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
- Mittagessen
Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
- Lernförderung
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung
- Lernmaterial (Persönlicher Schulbedarf)
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in zwei Teilbeträgen zum ersten Schulhalbjahr und für das zweite Schulhalbjahr
- Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Beitrag in Höhe von 15 Euro pauschal monatlich für- Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
- Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für:- eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Verfahrensablauf
Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.
Fristen
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Stelle.
Unterlagen
- Für den Antrag auf persönlichen Schulbedarf:
- Schulbescheinigung
- Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
- Bestätigung der Teilnahme
- Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
- Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
- Für den Antrag auf die Pauschale zur Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder anderen Freizeitangeboten:
- Nachweis, zum Beispiel der Mitgliedschaft in einem Sportverein
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
keine
Sonstiges
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen. Wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII benötigen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe gesondert zu beantragen.
Bei eintägigen Ausflügen besteht die Möglichkeit der Sammelabrechnung über die Schulen.
Sie können auch für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 28 Bedarf für Bildung und Teilhabe
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- §§ 34, 34a Bedarfe für Bildung und Teilhabe
- § 6b Leistungen für Bildung und Teilhabe
- § 3 Grundleistungen
Zuständigkeit
Den zuständigen Ansprechpartner nennt Ihnen
- die Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen
- das Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen
In einigen Landkreisen nehmen Stadtverwaltungen die Aufgaben wahr.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
09.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg