am Federsee
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
Das Finanzamt zieht ihn vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs ab, er bleibt damit steuerfrei.
Höhe:
- für das erste Kind EUR 4.260
- für jedes weitere Kind erhöht er sich um EUR 240.
Wenn Sie Steuerklasse II haben, ist der Entlastungsbetrag bereits in die Lohnsteuer während des Jahres einberechnet und hat sie gemindert.
Verfahrensablauf
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in die Lohnsteuertabelle der Steuerklasse II eingearbeitet.
Wenn Sie bisher in einer anderen Steuerklasse eingruppiert waren und nun während des Jahres die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllen, müssen Sie eine Steuerklassenänderung beantragen.
Verwenden Sie dafür den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen". Sie finden den Link in den Hinweisen. Sie benötigen für die Beantragung den Haupvordruck und die Anlage Kinder.
Sie können den “Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ einschließlich Anlagen im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Übermittlung müssen Sie sich registrieren. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Der Freibetrag/Steuerklasse 2 wird dann bei Ihren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) berücksichtigt.
Haben Sie nicht die Lohnsteuerklasse II, können Sie den Antrag auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch erst in Ihrer Einkommensteuererklärung auf der Anlage Kind stellen.
Fristen
für das laufende Kalenderjahr: bis 30. November
Unterlagen
- bei Geburt eines Kindes: Geburtsurkunde
- Nachweise über die Erstausbildung von volljährigen Kindern
Kosten
Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.
Rechtsgrundlage
- § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Zuständigkeit
Ihr Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.
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Freigabevermerk
25.11.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg