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Antrag Führerschein NEU für ALT

Artikel vom 19.05.2021

Das Formular zum download. (PDF-Datei)

Wissenswertes zur Führerschein-Umtauschpflicht
Die neue EU-Richtlinie schreibt eine Umtauschpflicht älterer Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor. Die Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Ein Stufenplan regelt nun die zeitliche Staffelung der Umtauschpflicht. Hier finden Sie Antworten auf die Fragen:

Ist der Führerscheinumtausch Pflicht?
Ja, die EU-Richtlinie 2006/126/EG besagt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten, die bis 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine durch die neuen EU-Führerscheine bis 19.01.2033 ersetzen müssen. Der neue EU-Führerschein muss alle 15 Jahre verlängert werden. Ein Gesundheitszeugnis oder eine nochmalige Prüfung sind für den Führerscheinumtausch und für die Führerscheinverlängerung nicht notwendig. Scheckkartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.
 
Umtausch-Fristen:
Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersBis zu diesem Termin muss der Führerschein umgetauscht werden
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis   197019. Januar 2024
1971 oder   später19. Januar 2025

Scheckkarten-Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 bis einschließl 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr der FahrerlaubnisBis zu diesem Termin muss der Führerschein umgetauscht   werden
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 / 201319. Januar 2033

Wo kann ich meinen PKW-Führerschein umtauschen und wie lange dauert eine neue Führerschein-Ausstellung?
Sie können Ihren Autoführerschein bei der Führerscheinstelle oder auf dem Rathaus Ihres aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Normalerweise dauert es bis zu 3 Wochen.

Was ist für den Führerschein-Umtausch notwendig?
Für den Umtausch benötigen Sie folgende Papiere:

  • das Antragsformular
  • den aktuellen Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto in der Größe 3,5 x 4,5 cm      (Passverordnung)
  • sowie den Personalausweis oder Reisepass

Das Antragsformular zum Führerscheinumtausch erhalten Sie hier zum download, im Rathaus Allmannsweiler sowie online beim Landratsamt.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Allmannsweiler gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Allmannsweiler wenden.