am Federsee
Finanzierung von Schienenwegen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen - Bewilligung beantragen
Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) stellt das Ministerium für Verkehr (VM) den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg momentan jährlich dreizehn Millionen Euro für die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung. Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sind Bahnen, die nicht von der Deutschen Bahn AG betrieben werden.
Verfahrensablauf
Die Anträge sind beim Ministerium für Verkehr , Referat 32, bis Mitte Dezember eines jeden Jahres für das dann darauffolgende Jahr zu stellen.
Fristen
Mitte Dezember für das dann darauffolgende Jahr
Unterlagen
Fragen hinsichtlich beizufügender Unterlagen, Förderkriterien oder Abrechnungsmodalitäten können jederzeit unter dirk.koenig@vm.bwl.de gestellt werden.
Zuständigkeit
das Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Freigabevermerk
Stand: 08.03.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg