Aktuelles: Gemeinde Allmannsweiler

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Heckenschnitt

Artikel vom 31.08.2020

Darf ich jetzt Hecken schneiden? Mit der warmen Jahreszeit kommt wieder der Nachwuchs in der heimischen Tierwelt. Vor allem Vögel nisten in Hecken und Sträuchern. Nach § 43 Abs. 2 Naturschutzgesetz ist es zum Schutz der Lebensstätten der Vögel, Kleinsäuger und Insekten deshalb verboten, in dieser Zeit Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Schilf- und Röhrichtbestände zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu zerstören, abzuschneiden oder erheblich zu beeinträchtigen. Dem gegenüber steht jedoch die Vorschrift des Straßengesetzes Baden-Württemberg, wonach Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Anpflanzungen so zu halten, dass diese ganzjährig die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Rückschnitte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind oftmals auch während der Schonfrist nötig, weil Hecken oder Bäume nicht in Bürgersteig oder Fahrbahn hineinwuchern oder an Ein- und Ausfahrten zu stark befahrenen Straßen die Sicht versperren dürfen. Auch Straßenschilder und Straßenbeleuchtungen sind von Bewuchs frei zu halten. Sollte also ein Rückschnitt erforderlich sein, führen Sie diese Maßnahme bitte möglichst schonend durch und suchen Sie vor der Maßnahme die Bäume und Hecken unbedingt auf mögliche Nester ab, um diese zu schützen.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Allmannsweiler gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Allmannsweiler wenden.