Aktuelles: Gemeinde Allmannsweiler

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Geflügelpest im Landkreis - Aufstallungspflicht bis 09.06.2023

Artikel vom 11.05.2023

Wie das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, waren neun weitere verendete Möwen mit dem Geflügelpestvirus am nördlichen Federsee und in Laupheim infiziert. Um einen Eintrag der hochansteckenden Viren in Geflügelbestände zu verhindern, wird für weitere Teile des Landkreises Biberach eine Aufstallungspflicht bis 09.06.23 angeordnet. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 10. Mai 2023 in Kraft. Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Bestimmungen ist auf der Website des Landkreises Biberach unter den Bekanntmachungen einsehbar.

Zudem weist das Veterinäramt die Bevölkerung darauf hin, dass Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, auf gar keinen Fall angefasst oder
mitgenommen werden sollten. Stattdessen sollte der Fund bei der zuständigen Veterinärbehörde oder Gemeinde gemeldet werden.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Allmannsweiler gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Allmannsweiler wenden.