Steuern & Gebühren: Gemeinde Allmannsweiler

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Aktuelle Steuern- und Gebührensätze der Gemeinde Allmannsweiler

Nachstehend die Übersicht der Grundsteuerhebesätze, der Wasser- und Abwassergebühren, der Hundesteuer, Informationen zu den Ausweisgebühren und sonstige Gebühren.

Grundsteuerhebesätze

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v.H.
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. der Steuermessbeträge
  • für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge

Wasser- und Abwassergebühren

  • Schmutzwassergebühr: 2,65 Euro/m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,30 Euro/m²
  • Klärgebühr - Schmutzwasser: 1,65 Euro/m³
  • Klärgebühr - Niederschlagswasser: 0,22 Euro/m²
  • Wasserzins inkl. 7 % Mwst.: 1,50 Euro/m³

Zusammen: 6,32 Euro

Hundesteuer

  • 1. Hund: 45,00 Euro
  • 2. Hund: 90,00 Euro
  • Kampfhunde: 500,00 Euro

Ausweisgebühren

Kinderreisepass gibt es seit 01.01.2024 nicht mehr
Erster Ausweis ab der Geburt eines Kindes ist ein Personalausweis oder ein Reisepass.

Personalausweis

  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern 0 - 24 Jahren:
    22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
    37,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Reisepass

  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern 0 - 24 Jahren:
    37,50 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
    70,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild (auch bei Babys)
  • Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Zur Beantragung von Ausweis oder Pass müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Die Dokumente werden ab dem 10. Lebensjahr mit Ihrem digitalen Fingerabdruck versehen. Kinder können ab dem 6. und müssen ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben.

Vorläufige Dokumente

Vorläufige Personalausweise oder Reisepässe dürfen nur beantragt werden, wenn eine Expresszustellung (innerhalb 48 Stunden) wegen Reiseantritt nicht mehr möglich ist.

  • Gebühren und Gültigkeit Vorläufiger Personalausweis:
    10,00 Euro bei einer maximalen Gültigkeit von 3 Monaten.
  • Gebühren und Gültigkeit Vorläufiger Reisepass:
    26,00 Euro bei einer maximalen Gültigkeit von 12 Monaten.

Sonstige Gebühren

  • Kfz-Abmeldung: 20,00 Euro
  • Führerscheinantrag: 5,10 Euro
  • Gewerbean- Um- oder Abmeldung: 10,00 Euro
  • Grundbuchauszug: einfach 10,00 Euro, beglaubigt 20,00 Euro, erhalten Sie im Bürgermeisteramt
  • Führungszeugnis: 13,00 Euro

Weitere Gebühren auf Anfrage!